Mike Langfeldt
Baugutachten in Kiel
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk
TÜV-Rheinland zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung und Bewertung von Schimmelpilzschäden
Tätigkeiten
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Versicherungsgutachten
- Erstellung von Sanierungskonzepten
- Gutachten für Schäden an Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Natursteinbelägen
- Gutachten für Schimmelpilzschäden
- Baubegleitende Beratung
- Schulungen für Verlegebetriebe, Großhandel und Planer
Sie haben Fragen zu meinen Leistungen oder zum gängigen Ablauf?
Rufen Sie mich an, ich beantworte Ihnen gerne Ihre Fragen.
Einblicke in klassische Fälle
Beauftragung und Kosten eines Sachverständigen
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb es hilfreich und ratsam ist, einen Sachverständigen hinzuzuziehen:
- Sie sind Endkunde und sind sich mit dem Handwerker über die fachgerechte Ausführung der Arbeiten uneinig?
- Sie sind Handwerker und der Kunde bezahlt Ihre Rechnung auf Grund von vermeintlich mangelbehafteten Leistungen nicht?
- Sie sind Planer, Architekt oder Bauunternehmer und möchten im Rahmen der Qualitätssicherung die auszuführenden Arbeiten durch einen Sachverständigen begleiten lassen?
- Sie haben einen Schimmelpilzbefall in Ihren vier Wänden entdeckt?
- Sie haben einen Wasserschaden?
Für solche Fälle haben Sie mit mir einen geeigneten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gefunden! Eine häufige und natürlich wichtige Frage lautet nun oft: „Wer bezahlt den Sachverständigen und was kostet das?“
Zunächst einmal gilt das Besteller Prinzip. Das bedeutet, die Person die den Sachverständigen bestellt, bezahlt diesen auch. Gerade bei Streitigkeiten und verhärteten Fronten der beiden sich streitenden Parteien kommt verständlicherweise schnell die Frage auf: „Wenn ich Recht bekomme, bezahlt dann der Gegner auch die Kosten für den Sachverständigen?“
Die Antwort ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Sachverständige wird solche Fragen auf Ihren Fall bezogen mit Ihnen durchgehen und besprechen, was am sinnvollsten ist.
Grundsätzlich gilt: Es gibt für jeden Fall eine Lösung!
Ein seriöser Sachverständiger geht strukturiert vor und erörtert im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen einen Fahrplan, der individuell auf Ihren Fall angepasst wird.
Zögern Sie also nicht, mich anzurufen, um Ihre Fragen zu stellen. In unserem Telefonat klären wir die wichtigsten Fakten und nach Möglichkeit gebe ich eine erste Einschätzung des weiteren Verlaufs ab. Erst dann kommt es – sofern Sie es wünschen – zu einer kostenpflichtigen Beauftragung und einem persönlichen Termin vor Ort.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Zur Person
- 2006 – Erwerb des Gesellenbriefes zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- 2010 – Weiterbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister
- 2016 – Weiterbildung zum Sachverständigen in den Bereichen Bauschäden, Immobilienbewertung, Feuchte- und Schimmelschäden
- 2017 – Gründung der Firma/ Selbstständigkeit
- 2019 – Weiterbildung zum Sachverständigen für die Erkennung und Bewertung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
- 2020 – Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger- Handwerk durch die Handwerkskammer Lübeck
- 2021 – Mitglied im Berufsbildungsausschuss des Fachverbandes Fliesen und Naturstein
- 2021 – Mitglied im Gesellenprüfungsaussschuss der Innung Kiel/Kreis Rendsburg/Eckernförde/Kreis Plön
- 2022 – Obmann des technischen Ausschusses im Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
- 2023 – Dozent an der Handwerkskammer Hamburg
- 2024 – Zertifizierung durch den Fachverband Fliesen und Naturstein
Mitgliedschaften und Zertifizierungen
und Naturstein
Zertifizierung durch
den Fachverband Fliesen
und Naturstein
bestellten und vereidigten Sachverständigen
im Baugewerbeverband SH
TÜV-Rheinland zertifizierter
Sachverständiger für
Schimmelpilzbewertung
Kontakt
Langfeldt Baugutachten
Krummland 13
24232 Schönkirchen
Telefon: 04348 / 91 91 803
E-Mail: info@baugutachter-kiel.com